Mit Urteil vom 07.08.2024 (Az. 13 KLs 1/23) hat die 1. Große Jugendkammer des Landgerichts Aurich einen heute 27 Jahre alten Angeklagten aus Norden u. a. wegen sexuellen Missbrauchs von Kindern in sieben Fällen, davon in fünf Fällen in Tateinheit mit Sichverschaffen kinderpornografischer Inhalte, zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von zwei Jahren und vier Monaten verurteilt und die Unterbringung des Angeklagten in einem psychiatrischen Krankenhaus angeordnet.
Verurteilung wegen sexuellen Missbrauchs von Kindern rechtskräftig
10. April 2025 1. April 2025