Kinder unter 15 Jahren haben auch dann einen Anspruch auf Bürgergeld, wenn ihre Eltern unerlaubt ortsabwesend sind und deswegen nach § 7b SGB II kein Bürgergeld erhalten. Darüber hinaus haben sie einen Anspruch auf Leistungen für die Unterkunft auch in Höhe des auf ihre Eltern entfallenden Unterkunftskostenanteils.
Unerlaubt ortsabwesende Eltern – Volle Leistungen für die Unterkunft für die Kinder
12. November 2024 11. November 2024