Die 7. Kammer hat am Donnerstag, den 25. Juli 2024, die Klage der Eigentümerin eines Mehrfamilienhauses in Linden, die von der Landeshauptstadt Hannover die Erteilung einer Sondernutzungserlaubnis für das Abstellen zweier gelber 240-Liter-Tonnen für Leichtverpackungen im öffentlichen Straßenraum begehrt hat, abgewiesen.
Gelbe Tonne darf nicht im öffentlichen Straßenraum stehen
6. August 2024 6. August 2024