Will ein Makler Fotos einer Immobilie für ein Exposé verwenden, benötigt er die Einwilligung der Bewohner des Hauses. Denn Bilder von bewohnten Räumen sind sogenannte personenbezogene Daten nach der Datenschutzgrundverordnung.
Wohnraumfotos im Online-Exposé müssen freigegeben sein
14. August 2024 6. August 2024