Ein unter dem Schutz der gesetzlichen Unfallversicherung stehender Arbeitsunfall liegt nicht vor, wenn sich ein Versicherter möglicherweise auf einer Baustelle, auf der er als Polier gearbeitet hat, mit Covid-19 infiziert hat. Dies hat das Sozialgericht Osnabrück in einem Urteil vom 23.03.2023 (Aktenzeichen S 17 U 220/21) entschieden.
Kein Unfallversicherungsschutz bei möglicher Covid-19-Infektion auf einer Baustelle
27. April 2023 24. April 2023