Die erste Kammer des Verwaltungsgerichts hat mit Beschluss vom 03.03.2021 den Antrag eines Hundebesitzers abgelehnt, mit dem dieser sich gegen die vom Landkreis Göttingen verfügte Anordnung eines Leinenzwangs gewendet hat (1 B 3/21).
Anordnung eines Leinenzwangs
29. März 2021 30. März 2021