Die Vermieterin verlangte von dem Ex-Partner ihrer Mieterin die Herausgabe einer Wohnung und Schadensersatz. Der Ex-Partner wandte hiergegen ein, zwar habe seine ehemalige Lebensgefährtin, die Mieterin gewesen sei, die Wohnung gekündigt.
Kein generelles Plakatierverbot auf privatem Grund
Der Kläger ist auf dem Gebiet der Plakatwerbung tätig. Im Jahr 2025 wurde er beauftragt, im Aachener Stadtgebiet Plakate für den Aachener Weihnachtscircus anzubringen. Eine von ihm beantragte Ausnahmegenehmigung versagte die Stadt Aachen im Hinblick auf ein in der sog. Aachener Straßenverordnung geregeltes Plakatierverbot.
Weiter keine Suspendierung eines Beigeordneten im Zusammenhang mit der sogenannten Luxus-Schleuser-Affäre
Der Disziplinarsenat des Oberverwaltungsgerichts hat mit heute bekanntgegebenem Beschluss vom 03.08.2026 die vom Verwaltungsgericht Düsseldorf angeordnete Aussetzung der vorläufigen Dienstenthebung eines Beigeordneten der Stadt Solingen bestätigt und damit die Beschwerde der Bezirksregierung Düsseldorf gegen den Beschluss des Verwaltungsgerichts zurückgewiesen.
Grundsicherung für Arbeitslose menschlich umsetzen
Als nicht hinnehmbar, hat Die Linke im Regionalverband Saarbrücken die Auswirkungen der neuen „Grundsicherung für Arbeitslose“ auf die Betroffenen bewertet. Das Jobcenter, für das der Regionalverband mitverantwortlich ist, sei verpflichtet die Neuregelung mit Augenmaß und sozialer Verantwortung zu interpretieren und umsetzen, so der Fraktionsvorsitzende Jürgen Trenz.
Land muss nicht für Schmerzensgeld aufkommen
Brandstiftungsserie
Keine Entschädigungsansprüche wegen Coronabedingter Betriebsschließungen
Die 15. Kammer des Verwaltungsgerichts Hannover hat mit Urteil die Klage einer Konzernobergesellschaft abgewiesen. Die Klägerin hatte Entschädigungsansprüche wegen Umsatzeinbußen i.H.v. 27,506 Millionen Euro geltend gemacht, die infolge der Coronabedingten Betriebsschließungen und Beschränkungen des Kundenverkehrs entstanden sein sollen.
Deutlich zu schnell unterwegs
Polizeiliche erkennungsdienstliche Maßnahme nach Besitz von Kinderpornografie
Grundstückseigentümerin muss Rattenbekämpfung fortsetzen und Müll beseitigen
Schwarzverkäufe
Der Bundesgerichtshof (BGH) hat mit Beschluss vom 22. Juni 2026 (Aktenzeichen BGH 3 StR 542/25) die Entscheidung des Landgerichts Osnabrück im Verfahren um die sogenannten „Schwarzverkäufe“ von Kaminöfen und -einsätzen bestätigt (Urteil des Landgerichts Osnabrück vom 21. Mai 2025, Aktenzeichen 2 KLs 2/24, vgl. PM 18/25).