Die Beurteilung eines geltend gemachten Impfschadens kann sehr aufwändig sein. Wie viele Gutachten, Gerichtsbarkeiten und -instanzen dafür im Extremfall benötigt werden, veranschaulicht ein Verfahren, das vor dem Landessozialgericht Niedersachsen-Bremen (LSG) verhandelt wird.
Geklagt hat eine Mutter, deren Sohn 1983 im Alter von zwei Jahren gegen Masern und Mumps geimpft wurde. Im darauffolgenden Jahr kam es wohl zu ersten Ausfällen in Form eines watschelnden Ganges und dezenter Inkoordiniertheit. Später kamen Krampfanfälle hinzu, für die zunächst keine medizinische Erklärung gefunden wurde. Im Jahre 2014 verstarb der Sohn. Seine Eltern führen die Erkrankung auf die Impfung zurück.
Die Eltern haben eine Vielzahl von Zivil-, Straf-, Verwaltungs- und Sozialgerichtsverfahren angestrengt. Auch im hiesigen Berufungsverfahren liegen zahlreiche Gutachten vor, die zuletzt nach Untersuchung des asservierten Gehirns des Verstorbenen erstellt wurden.
Das Gericht hat über die Frage zu befinden, ob ein Hirnschaden als Schädigungsfolge der Impfung festzustellen ist und dem Verstorbenen eine Beschädigtenrente zu gewähren ist. Hierzu wird im Verhandlungstermin u.a. der zuletzt beauftragte Sachverständige angehört. Nach der mündlichen Verhandlung kann i.d.R. eine gerichtliche Entscheidung am heutigen Tage erwartet werden.
Quelle: Landessozialgericht Niedersachsen-Bremen