Das Landessozialgericht Niedersachsen-Bremen (LSG) hat entschieden, dass eine Krankenkasse im Ergebnis nicht verpflichtet ist, Auskunft über Hinweisgeber zu einem möglichen Sozialleistungsmissbrauch zu erteilen.
Blaumacher angeschwärzt
3. April 2026 2. April 2026