ADHS ist eine seelische Störung, die im Einzelfall einen Anspruch auf Eingliederungshilfe begründen kann

31. Januar 2026

Das Verwaltungsgericht Hannover hat mit Urteil vom 23. Januar 2025 entschieden, dass eine Aufmerksamkeitsdefizit-/Hyperaktivitätsstörung (ADHS) eine seelische Störung im Sinne von § 35a SGB VIII darstellt und im Einzelfall einen Anspruch auf Eingliederungshilfe begründen kann.

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