Mit (noch nicht rechtskräftigem) Urteil vom 4. Dezember 2025 (Aktenzeichen 4 K 1564/24) hat das Finanzgericht Rheinland-Pfalz (FG) entschieden, dass für ein vom Vater erhaltenes Geldgeschenk zu Ostern in Höhe von 20.000 Euro Schenkungssteuer anfällt, weil es sich nicht mehr um ein „übliches Gelegenheitsgeschenk“ handelt.
Geldgeschenk zu Ostern kein steuerfreies übliches Gelegenheitsgeschenk
15. Januar 2026 14. Januar 2026