Die Verwendung eines Nutzerkontos nach dem Onlinezugangsgesetz (OZG) für den elektronischen Rechtsverkehr mit dem Verwaltungsgericht entbindet einen Kläger bei elektronischer Klageerhebung grundsätzlich nicht davon, seine ladungsfähige Anschrift anzugeben.
Ohne Klägeranschrift keine zulässige Klage, auch nicht bei Trauerjahr im Ausland
7. Januar 2026 7. Januar 2026