Das Verwaltungsgericht Hannover hat mit Urteil vom 23. Januar 2025 entschieden, dass eine Aufmerksamkeitsdefizit-/Hyperaktivitätsstörung (ADHS) eine seelische Störung im Sinne von § 35a SGB VIII darstellt und im Einzelfall einen Anspruch auf Eingliederungshilfe begründen kann.
Monat: Januar 2026
Irreführende Werbung in Prospekten
Der 20. Zivilsenat des Oberlandesgerichts Düsseldorf hat (18. Dezember 2025) einem Dienstleistungsunternehmen („Unternehmen“ Beklagte und Berufungsklägerin) untersagt, in Prospekten eines Lebensmitteldiscounters gegenüber Verbrauchern mit einer prozentualen Preisermäßigung zu werben, wenn sich die Ermäßigung nicht auf den niedrigsten Gesamtpreis der letzten 30 Tage, sondern auf einen angegebenen „UVP“ (unverbindliche Preisempfehlung) des Herstellers bezieht.
Einkünfte aus dem Krypto-Lending von Bitcoins unterliegen dem persönlichen Steuersatz
Erträge aus der entgeltlichen Überlassung des Kryptowerts Bitcoin (sog. Krypto-Lending) unterliegen nicht der pauschalen Abgeltungsteuer, sondern sind mit dem individuellen Steuersatz zu versteuern. Dies hat der 3. Senat des Finanzgerichts Köln mit seinem heute veröffentlichten Urteil vom 10. September 2025 entschieden (3 K 194/23).
Zusammenwohnendes Paar muss im Probejahr nicht füreinander einstehen
Erhöhte Hundesteuersätze für Zweit- und Dritthunde rechtmäßig
Die Kläger sind Halter von zwei bzw. drei Hunden in einer Ortsgemeinde der Verbandsgemeinde Zell (Mosel). Von der für die Ortsgemeinde handelnden Verbandsgemeindeverwaltung wurden sie auf Grundlage der Hundesteuersatzung sowie den entsprechenden Festsetzungen in der Haushaltssatzung der Ortsgemeinde zu Hundesteuer für das Jahr 2024 herangezogen.
Langzeitstudent hat keinen Anspruch auf Wohngeld
TikToker muss Katzen abgeben
Das Verwaltungsgericht Mainz hat den Eilantrag eines TikTokers, der sich gegen tierschutzrechtliche Maßnahmen richtete, abgelehnt. Bei dem Veterinäramt des Antragsgegners gingen aufgrund von Videos des Antragstellers auf dessen TikTok-Account eine Vielzahl von Anzeigen wegen der Misshandlung seiner Katzen ein.
Geldgeschenk zu Ostern kein steuerfreies übliches Gelegenheitsgeschenk
Mit (noch nicht rechtskräftigem) Urteil vom 4. Dezember 2025 (Aktenzeichen 4 K 1564/24) hat das Finanzgericht Rheinland-Pfalz (FG) entschieden, dass für ein vom Vater erhaltenes Geldgeschenk zu Ostern in Höhe von 20.000 Euro Schenkungssteuer anfällt, weil es sich nicht mehr um ein „übliches Gelegenheitsgeschenk“ handelt.