Immer wieder einmal erreichen mich Anfragen aus dem Bereich der Schuldnerberatung, ob erwartete Einmalzahlungen, etwa eine Abfindung, die grundsätzlich bedarfsmindernd auf den Bürgergeldanspruch anzurechnen wären (nicht der Fall bei Erbschaften, vgl. § 11a Abs. 1 Nr. 7 SGB II), zur Schuldtilgung eingesetzt werden können, ohne dass es in der Folge „Probleme mit dem Jobcenter“ gibt.
Einsatz von Einmalzahlungen zur Schuldentilgung?
25. Dezember 2025 9. Dezember 2025