Der Bundesgerichtshof (BGH) hat die Entscheidung der 4. Zivilkammer des Landgerichts Stade im sogenannten „Fohlenfall“ bestätigt und die Revision der Klägerin zurückgewiesen (Az. VI ZR 14/25).
Fohlen von falschem Hengst
24. Dezember 2025 9. Dezember 2025