Volle Verpflichtung zur ungefragten Offenbarung bei Unterhaltsansprüchen volljähriger Kinder

9. Dezember 2025

Das Amtsgericht – Familiengericht – Frankenthal (Pfalz) hat in einer aktuellen Entscheidung (Beschluss vom 17.09.2025, Az.: 71 F 25/25) über die Rückzahlung von Kindesunterhalt für ein volljähriges Kind entschieden und die Pflicht zur ungefragten Offenbarung wesentlicher Einkommensverhältnisse bekräftigt, aber auch die eigene Erkundigungsobliegenheit des Unterhaltszahlers hervorgehoben.

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