Auch Menschen, die keine laufenden Leistungen zur Sicherung ihres Lebensunterhalts nach dem SGB II (Bürgergeld) oder SGB XII (etwa Grundsicherung im Alter) beziehen, können in einzelnen Monaten einen Sozialleistungsanspruch haben, wenn sie in einem Monat einen erhöhten grundsicherungsrechtlich relevanten Bedarf haben.
Sozialleistungen für den Monat der Fälligkeit einer Forderung
20. Dezember 2025 9. Dezember 2025