Gefährliches Überholverhalten bei Aquaplaning

9. Dezember 2025

Die 4. Strafkammer des Landgerichts Landau in der Pfalz hat heute in dem Verfahren gegen den mittlerweile 25-jährigen Angeklagten, dem vorgeworfen wurde, durch sein rücksichtsloses und gefährliches Überholverhalten bei Aquaplaning mit weit überhöhter Geschwindigkeit einen schweren Verkehrsunfall verschuldet und dadurch den Tod zweier seiner Mitfahrer und die schwere Verletzung zweier weiterer Mitfahrer verursacht zu haben, ihr Urteil verkündet.

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