Der 5. Senat des Bundessozialgerichts hat am 27. November 2025 entschieden, dass der Wert eines Altwagens auch dann vom Förderbetrag der Kraftfahrzeughilfe abzuziehen ist, wenn der Altwagen mit einem Kredit finanziert wurde und deswegen der finanzierenden Bank gehörte (Aktenzeichen B 5 R 11/24 R).
Kraftfahrzeughilfe – Wert alter Autos wird auch bei kreditfinanzierten Fahrzeugen angerechnet
16. Dezember 2025 9. Dezember 2025