Kein Abschiebungsschutz für syrische Asylbewerber

3. Dezember 2025

Zwei Syrer, die zuvor in Österreich erfolglos versucht hatten, Flüchtlingsschutz zu erlangen, dürfen nach Syrien abgeschoben werden. Das hat die 17. Kammer des Verwaltungsgerichts Düsseldorf durch zwei Beschlüsse entschieden und damit die Eilanträge der Syrer gegen die Bescheide des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge (BAMF) abgelehnt.

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