Urteil gegen sogenannten Plakatekleber

30. August 2025

Mit Urteil vom 26.04.2024 hatte die 5. Strafkammer des Landgerichts Landau den als sogenannten „Plakatekleber“ in der Presse bezeichneten Angeklagten in einem Berufungsverfahren wegen diverser Sachbeschädigungsdelikte – Abringen von selbstgebastelten Plakaten mit fest haftendem Sprühkleber an unter anderem Verkehrsschildern, Unter- und Überführungen im Bahnhofsbereich, Wahlplakaten, Einkaufstüren und Schaukästen im Stadtgebiet Landau, auf denen er wirre Verschwörungstheorien und heftige Beleidigungen gegen Personen des öffentlichen Lebens verbreitet  – zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von einem Jahr und zehn Monaten „ohne Bewährung“ verurteilt.

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