Mit Urteil vom 26.04.2024 hatte die 5. Strafkammer des Landgerichts Landau den als sogenannten „Plakatekleber“ in der Presse bezeichneten Angeklagten in einem Berufungsverfahren wegen diverser Sachbeschädigungsdelikte – Abringen von selbstgebastelten Plakaten mit fest haftendem Sprühkleber an unter anderem Verkehrsschildern, Unter- und Überführungen im Bahnhofsbereich, Wahlplakaten, Einkaufstüren und Schaukästen im Stadtgebiet Landau, auf denen er wirre Verschwörungstheorien und heftige Beleidigungen gegen Personen des öffentlichen Lebens verbreitet – zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von einem Jahr und zehn Monaten „ohne Bewährung“ verurteilt.
Urteil gegen sogenannten Plakatekleber
23. August 2025 30. August 2025