Das Landessozialgericht (LSG) Niedersachsen-Bremen hat entschieden, dass ein Jobcenter zu viel gezahlte Heizkostenzuschüsse zurückfordern darf, wenn die Bewilligung zunächst nur vorläufig erfolgte. Eine solche Vorläufigkeit begründe keinen Vertrauensschutz.
Kein Vertrauensschutz in zu hohe Heizkostenzuschüsse
21. August 2025 22. August 2025