Die Kosten für Reparaturen u.a. von therapeutischen Geräten wie Brillen sind nicht vom Regelbedarf umfasst und deswegen vom Jobcenter zu übernehmen, auch wenn Leistungsberechtigte grundsätzlich einen Anspruch auf Kostenübernahme gegenüber ihrer Krankenversicherung gehabt hätten.
Jobcenter muss Brillenreparatur bezahlen
30. Juli 2025 30. Juli 2025