Polizeiliches Verbot zum Führen von Messern und anderen gefährlichen Gegenständen ist rechtswidrig

18. Juni 2025

Das gegen einen 18-jährigen Wuppertaler für die Dauer von drei Jahren angeordnete Verbot, Messer und andere gefährliche Gegenstände außerhalb der Wohnung zu führen, ist rechtswidrig. Das hat die 18. Kammer des Verwaltungsgerichts Düsseldorf mit Beschluss entschieden und damit dem gegen die Verfügung des Polizeipräsidiums Wuppertal vom 3. März 2025 gerichteten Eilantrag stattgegeben.

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