Unregelmäßigkeiten im Stundenkonto des Verwaltungsleiters der Feuerwehr – fristlose Kündigung

9. Juni 2025

Der Kläger war seit dem 01.08.1996 zuletzt als Leiter der Abteilung für Verwaltung, Personaleinsatz und Organisation der Feuerwehr der beklagten Stadt tätig. Für seine Arbeitszeit galt ein täglicher Gleitzeitrahmen von montags bis freitags von 6.30 Uhr bis 18.30 Uhr, innerhalb derer die tariflich geschuldeten 39 Wochenstunden erbracht werden konnten.

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