Wer eine Geschwindigkeitsmessanlage einfach umstößt, um Messungen zu verhindern, begeht eine Straftat – auch wenn das Gerät dabei völlig unbeschädigt bleibt. Das hat das Oberlandesgerichts Hamm jetzt in einer aktuellen Entscheidung in Übereinstimmung mit den Vorinstanzen angenommen und die Verurteilung eines Angeklagten bestätigt.
Umschubsen einer Geschwindigkeitsmessanlage ist strafbar
31. Mai 2025 1. Juni 2025