Der 3. Senat des Niedersächsischen Oberverwaltungsgerichts hat mit Urteilen vom 24. April 2025 (Az.: 3 LD 14/23 und 3 LD 12/23) in zwei von der Polizeidirektion Osnabrück gegen niedersächsische Polizeivollzugsbeamte geführten Berufungsverfahren die mit den erstinstanzlichen Entscheidungen des Verwaltungsgerichts Osnabrück vom 17. August 2023 (Az.: 9 A 1/23 und 9 A 6/21) ausgesprochenen Disziplinarmaßnahmen jeweils verschärft.
Verschärfung der Disziplinarmaßnahmen
27. Mai 2025 28. Mai 2025