Die Heranziehung zu wiederkehrenden Ausbaubeiträgen in Unkel für das Jahr 2020 beruht auf einer wirksamen Rechtsgrundlage. Das ergibt sich aus einem Urteil des Verwaltungsgerichts Koblenz.
Heranziehung zu wiederkehrenden Ausbaubeiträgen
23. Mai 2025 23. Mai 2025