Mit Urteil vom 13.12.2024 hat das Arbeitsgericht Köln in einem Verfahren des einstweiligen Rechtsschutzes die Klage einer Gewerkschaft auf Unterlassung des Einsatzes von Leiharbeitnehmern in einem von ihr bestreikten Betrieb als unzulässig abgewiesen.
Unterlassung des Leiharbeitnehmer Einsatzes im Arbeitskampf
19. Januar 2025 23. Januar 2025