Nach einem Beschluss des Oberlandesgerichts Hamm ist auch der mit dem linken Arm ausgeführte Hitlergruß als Verwenden von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen strafbar. Das Oberlandesgericht hat daher die Verurteilung eines 51-jährigen Mannes aus Bremen bestätigt.
Hitlergruß mit dem linken Arm
6. September 2024 3. September 2024