Der Kläger ist bei der Beklagten, einem Unternehmen der Aufzugsbranche, seit dem 01.01.2021 als Trainee zum Verkauf von Neuanlagen beschäftigt. Die Beklagte veranstaltete im Spätsommer vergangenen Jahres eine Betriebsfeier auf einem Restaurant- und Partyschiff am Kölner Rhein-Ufer.
Abkühlung im Rhein während Firmenfeier – fristlose Kündigung
24. Juli 2023 13. Juli 2023