Nürnberg/Berlin (DAV) – Im Jahr 2014 hat der Bundesgerichtshof entschieden, dass Radler bei Unfällen nicht haften, auch wenn sie keinen Helm tragen. Zur Begründung sagten die Karlsruher Richter, Fahrradhelme seien nicht so sehr ins öffentliche Bewusstsein vorgedrungen. In einer aktuellen Entscheidung des Oberlandesgerichts Nürnberg vom 28. August 2020 (AZ: 13 U 1187/20) ist bestätigt worden, dass dieser Grundsatz auch heute noch gilt.
Kein Mitverschulden bei Unfall ohne Fahrradhelm
13. April 2023 11. April 2023