Mit veröffentlichtem Beschluss hat die 12. Kammer des Sozialgerichts Karlsruhe dem Eilantrag eines Arbeitsuchenden auf Gewährung eines im Epidemie-bedingten Einzelfall unabweisbaren Hygienebedarfs an FFP2-Masken bis zum Sommeranfang am 21.06.2021 stattgegeben.
Jobcenter muss wöchentlich 20 FFP2-Masken verschicken oder als Geldleistung hierfür monatlich weitere 129,- € zahlen
13. Februar 2021 26. September 2023