Fehlt aufgrund einer untergeordneten und unwesentlichen Tätigkeit die (europarechtlich definierte) Arbeitnehmereigenschaft, scheidet ein Anspruch auf Arbeitslosengeld II aus. Dies hat das Landessozialgericht (LSG) in seinem Urteil vom 19.11.2020 entschieden (Az. L 19 AS 1204/20).
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28. Februar 2021 27. Februar 2021