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27. Februar 2021

Fehlt aufgrund einer untergeordneten und unwesentlichen Tätigkeit die (europarechtlich definierte) Arbeitnehmereigenschaft, scheidet ein Anspruch auf Arbeitslosengeld II aus. Dies hat das Landessozialgericht (LSG) in seinem Urteil vom 19.11.2020 entschieden (Az. L 19 AS 1204/20).

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