Der 18. Zivilsenat des Oberlandesgerichts Düsseldorf hat heute (04.03.2026) entschieden, dass eine Fluggesellschaft verpflichtet ist, Fluggäste entsprechend ihren Buchungskonditionen zu einem späteren Zeitpunkt – im Rahmen der verfügbaren Kapazitäten – zu befördern, wenn der ursprüngliche Flug wegen der Corona-Pandemie annulliert worden ist.
Anspruch von Fluggästen auf spätere Beförderung bei Flugannullierung wegen der Corona-Pandemie
27. März 2026 26. März 2026