Mit Urteil vom 26. Mai 2025 (Az.: 19 KLs 5/25) hatte die 4. Große Strafkammer des Landgerichts Aurich einen heute 58 Jahre alten Angeklagten u.a. wegen Zuhälterei und Betruges in 38 Fällen zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von 8 Jahren verurteilt.
Haftstrafe wegen Zuhälterei und Betruges
17. März 2026 17. März 2026