Schulgeld für Privatschule erhöht nicht den Anspruch auf Arbeitslosengeld II

17. März 2026

Der 4. Senat des Bundessozialgerichts hat entschieden, dass Auszubildende an privaten kostenpflichtigen Berufsfachschulen, die neben den Leistungen nach dem Bundesausbildungsförderungsgesetz ergänzend Arbeitslosengeld II erhalten, anfallendes Schulgeld nicht von diesem Einkommen absetzen können (Aktenzeichen B 4 AS 8/25 R).

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