Anfang des Jahres erhöhten zahlreiche Energieversorger ihre Preise. So auch die „XY“ GmbH – allerdings ohne Kunden über die beabsichtige Preiserhöhung vorher zu informieren. Die Verbraucherzentrale Brandenburg (VZB) mahnte das Unternehmen deshalb ab und erreichte eine Unterlassungserklärung.
Stromversorger müssen Preiserhöhungen ankündigen
28. Juli 2023 27. Juli 2023