Wettvermittlungsstellen müssen einen Mindestabstand von 350 Metern zu öffentlichen Schulen und zu Einrichtungen der Kinder- und Jugendhilfe einhalten. Dies hat die 3. Kammer des Verwaltungsgerichts Düsseldorf mit zwei den Beteiligten zugestellten Urteilen vom 13. Juni 2023 entschieden und damit die Klagen einer Veranstalterin von Sportwetten und einer Wettvermittlerin abgewiesen.
Wettvermittlungsstellen müssen Mindestabstand zu Schulen und Einrichtungen für Minderjährige einhalten
22. Juli 2023 13. Juli 2023