Zu den in der „Berliner Erklärung“ der Innenminister und -senatoren von CDU/CSU veröffentlichten Plänen, die Vorratsdatenspeicherung auszuweiten, äußert sich Justizstaatssekretär Philipp Fernis wie folgt:
„Die Terroranschläge der letzten Zeit erschüttern uns alle zutiefst. Dies darf aber nicht dazu führen, dass wir uns freiwillig zu einem Überwachungsstaat entwickeln, der die Bürgerinnen und Bürger durch umfassende Überwachung in Ihren Grund- und Freiheitsrechten einschränkt.
Die erst kürzlich in Kraft getretenen Regelungen der Vorratsdatenspeicherung bedeuten bereits jetzt einen gravierenden Eingriff in das Recht auf informationelle Selbstbestimmung.
Bei der Regelung staatlicher Überwachungsmaßnahmen hat immer eine Abwägung der drohenden Nachteile für den Einzelnen gegenüber den Nachteilen für das öffentliche Interesse an einer effektiven Strafverfolgung zu erfolgen. Die ohnehin schwierige Balance droht durch die neuen Forderungen aus dem Gleichgewicht zu geraten. Dies gilt insbesondere für die Ausweitung der Speicherfrist von 10 Wochen auf 6 Monate ohne empirischen Beleg dafür, dass die Vorratsdatenspeicherung überhaupt in erheblichem Umfang zur Kriminalitätsbekämpfung beitragen würde; ebenso für die erhebliche Ausweitung der Zugriffsrechte auf die gespeicherten Daten.
Den geforderten pauschalen Zugriff des BKA und der Verfassungsschutzämter von Bund und Ländern auf gespeicherte Vorratsdaten lehnen wir darüber hinaus schon aus verfassungsrechtlichen Gründen ab.“
Quelle: Presse Ministerium der Justiz Rheinland-Pfalz
Anmerkung Sozialticker … nanana – wer wird denn da den “gefickt politisch eingeschädelten” Plan medial durchkreuzen wollen und wohlmöglich sogar noch remonstrieren? Hat denn das Ministerium noch nicht begriffen, dass denen die “Verfassung” scheißegal ist, denn es gibt ja genau genommen noch keine, die sich so nennen könnte. 🙂 Und vom Grundgesetz, da halten diese “Diätenempfänger” es gleich und werden sich nur selbst immer näher. Jedoch ist eine “Vorratsdatenspeicherung” auch wichtig, denn die vielen “Verbrechen”, welche aus diesen Reihen bisher hervorgegangen sind – siehe ala Hartz IV, Kriegsbeteiligungen etc. … – sollten bis zu einem ordentlichen Gericht schon gespeichert bleiben, wenn nicht digital, dann in den Köpfen der Betroffenen. Und das was diese “Damen und Herren” vor haben, nennt sich schlicht “Stasi II” – bei dessen Umsetzung es keiner Grundrechte mehr bedarf.