Ab Anfang 2018 kann die Finanzverwaltung leichter auf Lohndaten zugreifen. Sie kann dann schneller prüfen, ob Arbeitgeber die Lohnsteuer richtig ermittelt und abgeführt haben. Möglich wird dies durch eine Gesetzesänderung, die der Bundesrechnungshof empfohlen hatte.
Bundesweit nutzen Arbeitgeber rund 260 unterschiedliche Programme, um die Löhne ihrer Beschäftigten abzurechnen. Die Finanzverwaltung muss bei ihren Lohnsteuer-Außenprüfungen auf Daten aus diesen Programmen zugreifen. Weil die Programme die Daten unterschiedlich strukturierten, mussten die Prüfungsdienste der Finanzverwaltung sie erst in eine einheitliche Form bringen. Erst dann konnten sie mit ihren Prüfungen beginnen.
Der Bundesrechnungshof hat kritisiert, dass die Prüfungsdienste hierdurch Zeit verlieren. Diese Zeit wäre für die eigentliche Prüfungstätigkeit besser genutzt.
Der Gesetzgeber hat auf die Kritik reagiert. Ab Anfang 2018 müssen Arbeitgeber die Lohndaten einheitlich bereitstellen. Hierzu verpflichtet sie das Gesetz zur Modernisierung des Besteuerungsverfahrens vom 18. Juli 2016. Die Prüfungsdienste können dann schneller prüfen, ob die Arbeitgeber die Lohnsteuer richtig abgeführt haben.
Quelle: Bundesrechnungshof