Berlin:(hib/HAU) – Im Jahr 2016 sind 11.236 Petitionen beim Petitionsausschuss des Deutschen Bundestages eingereicht worden. Das geht aus dem Jahresbericht zur Tätigkeit des Ausschusses im Jahr 2016 (18/12000) hervor, der am Mittwoch im Plenum des Bundestages beraten wird. Danach hat sich die Gesamtzahl der Petitionen im Vergleich zum Vorjahr um 1.901 verringert. Bei 254 Werktagen, so heißt es in dem Bericht weiter, ergebe sich ein täglicher Durchschnitt von etwa 44 Zuschriften. 3.698 und damit 33 Prozent davon seien auf elektronischem Wege, also als Web-Formular über www.bundestag.de eingegangen. “Mit mittlerweile mehr als zwei Millionen registrierten Nutzern auf der Internetseite des Petitionsausschusses ist www.epetitionen.bundestag.de nach wie vor das mit Abstand erfolgreichste Internetangebot des Deutschen Bundestages”, schreibt der Petitionsausschuss.
In der Rangliste der Zuständigkeiten der einzelnen Ministerien liegt laut dem Bericht das Bundesministerium für Arbeit und Soziales mit 19 Prozent der Eingaben (2.158) vorn, gefolgt vom Innenministerium (14,5 Prozent, 1.627) und dem Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz mit 1.455 Petitionen (13 Prozent). Am eingabefreudigsten – ausgehend von der Anzahl der Petitionen, die im Durchschnitt auf eine Million Einwohnerinnen und Einwohner des jeweiligen Bundeslandes entfielen – hätten sich wie schon in den vergangenen Jahren die Bürger aus Berlin und aus Brandenburg gezeigt, heißt es weiter. Bremen und Baden-Württemberg belegten danach die Plätze 15 und 16.
Wie es in dem Bericht weiter heißt, war das Jahr 2016 zwar von einer weiter rückläufigen Anzahl an eingereichten Petitionen gekennzeichnet. Zugleich hätten sich jedoch mehr als doppelt so viele Personen auf der Petitionsplattform des Ausschusses registriert als noch im Vorjahr, um Petitionen mitzudiskutieren oder zu unterstützen. Die Gründe für den Rückgang der Zahl der Neueingaben seien nicht ohne weiteres zu benennen, könnten aber mit dem Aufkommen diverser privater “Petitionsplattformen” verbunden sein, schreibt der Ausschuss und stellt fest: “Petition ist jedoch nicht gleich Petition.” Mit einer Eingabe an den Petitionsausschuss des Deutschen Bundestages werde von dem Petitionsrecht nach Artikel 17 des Grundgesetzes Gebrauch gemacht. Damit biete die “Bundestags-Petition” die Gewähr, dass jede Petition nicht nur entgegengenommen, sondern auch durch den Petitionsausschuss sorgfältig geprüft und beschieden wird.
Zudem würden die an den Ausschuss gerichteten Petitionen dem Bundesgesetzgeber eine wichtige Rückkopplung zu seinen Gesetzen geben. Dies gelte nicht nur für Petitionen mit Vorschlägen zur Gesetzgebung. Auch die zahlreichen Beschwerden im Einzelfall könnten direkt oder indirekt auf Missstände hinweisen. So hätten unabhängig vom Ausgang des konkreten Petitionsverfahrens in der Vergangenheit nicht selten gerade die Einzelfallschilderungen einen Impuls für Gesetzesinitiativen gegeben.
Laut dem Tätigkeitsbericht fanden im Jahr 2016 23 Sitzungen des Petitionsausschusses statt. In den Sitzungen wurden insgesamt 743 Petitionen zur Einzelberatung aufgerufen. Zweimal tagte der Ausschuss im vergangenen Jahr öffentlich und beriet dabei fünf Petitionen.
Quelle: Deutscher Bundestag
Noch ein paar Worte von den LINKEN:
Petitionsausschuss-Bilanz: Erfolg ist Definitionssache
„Der Rückgang der Petitionseingänge der letzten Jahre von 15.325 im Jahr 2014 über 13.137 im Jahr 2015 auf 11.236 im Jahr 2016 ist noch nicht bedenklich, doch er sollte auch nicht leichtfertig abgetan werden. Immerhin ist dies der einzige Ausschuss im Deutschen Bundestag, welcher direkt mit den Sorgen und Nöten der Bürgerinnen und Bürger in Berührung kommt. Der Ausschuss sollte sich in Zukunft also schon Gedanken machen, ob die rückläufigen Zahlen auf die viel zitierte zunehmende Politikverdrossenheit, das Aufkommen der Konkurrenz durch private Petitionsplattformen oder gar die fragwürdigen Erfolgsmeldungen der Großen Koalition zurückzuführen ist“, erklärt Kerstin Kassner, Obfrau der Fraktion DIE LINKE im Petitionsausschuss, zum heute vorgestellten jährlichen Tätigkeitsbericht des Ausschusses. Kassner weiter:
„In der Vergangenheit wurde von den Regierungsfraktionen verkündet, der Ausschuss habe den Bürgerinnen und Bürgern in 40 bis 45 Prozent aller Fälle helfen können. Dabei sind diese Zahlen dem Jahresbericht so nicht zu entnehmen. Nach offizieller Lesart zählen auch Petitionen, die keine parlamentarische Beratung erfahren – also auch Erledigungen z.B. durch Rat, Auskunft, Verweisung, Materialübersendung usw. – als Erfolg, für das Jahr 2016 immerhin 33,54 Prozent der behandelten Petitionen.
Das diese Petitionen niemals ein Abgeordnetenbüro erreichen, sondern möglichst vorher schon durch die Einholung von Stellungnahmen aus den Ministerien ‚erledigt‘ werden, ist ein Unding. Überspitzt formuliert wird hier erst einmal der Beklagte gefragt, was er denn zu seiner Verteidigung vorzubringen hat und warum kein Handlungsbedarf in der Sache besteht, um dann darauf basierend das Petitionsverfahren abzuschließen. Erfolgt daraufhin kein Widerspruch der Petenten, gilt das Verfahren als erfolgreich erledigt. Wie viele Petenten durch diese Art der ‚Erledigung‘ enttäuscht werden lässt sich nur mutmaßen, eine ernsthafte Prüfung von Bürgeranliegen sieht anders aus.
Die eigentlichen Erfolgsquoten fallen deutlich nüchterner aus. Nur in 6,28 Prozent der Fälle konnte dem Anliegen der Petenten tatsächlich entsprochen werden. Bei 5,27 Prozent der Petitionen sah der Ausschuss Handlungsbedarf und die Petition wurde an die zuständige Stelle überwiesen. Leider ist die Überweisung einer Petition an die Bundesregierung oder die entsprechenden Ministerien noch kein Garant für die tatsächliche Realisierung eines Anliegens. Auch im Fall der zwei höchstmöglichen Voten ist die Bundesregierung letztlich nur zu einer Stellungnahme verpflichtet, nicht jedoch zur Umsetzung. So wurden im Jahr 2016 nur fünf Anliegen, welche von Petitionen thematisiert wurden, tatsächlich realisiert. Zu wenig.“
Quelle: Fraktion DIE LINKE.