Wie befürchtet starten wir ohne eine neue Regierung in das Jahr 2018. Zwar laufen die Gespräche für eine erneute Große Koalition, aber ob und wann es zu einer finalen Regierungsbildung kommt, steht in den Sternen. Ebenso, wie es sich dann in Sachen Wohnungspolitik verhält. Der Mieterschutzbund e.V. hält zwei Themen dabei für besonders wichtig.
„Neben vielen anderen notwendigen Punkten brennen zwei Themen besonders“ erklärt Claus O. Deese, Geschäftsführer des Mieterschutzbund e.V. „Zum einen sind das die gesetzlichen Regelungen zum örtlichen Mietspiegel, ein zentrales Thema seit vielen Jahren. Hier muss dringend etwas geändert werden.“ Noch beziehen sich die Mietspiegeldaten, die für die Aufstellung von Mietspiegeln herangezogen werden müssen, ausschließlich auf die Veränderungen der letzten vier Jahre. „Korrekt wäre es, man bezieht sich auf alle Mieten, um eine statistisch genaue ortsübliche Vergleichsmiete, aus denen die Mietspiegelwerte gebildet werden, zu haben“, so Deese. „Darin sind dann auch die Mieten enthalten, die entweder gar nicht oder nicht so stark gestiegen sind, sodass das Mietspiegelniveau auch die tatsächliche Lage am Wohnungsmarkt wiedergibt.
Bisher sind durch die Verwendung der Mietdaten der letzten vier Jahre fast ausschließlich die teureren Neuvermietungen berücksichtigt worden und haben dadurch die Mietspiegelwerte in den letzten zehn Jahren extrem nach oben getrieben.“ Unverständlich ist für den Mieterschutzbund e.V. der Fakt, dass schon seit April 2016 Änderungsvorschläge des Justizministers dazu vorliegen, ohne dass die vorherige Regierung (CDU/CSU, SPD) diese abschließend im Bundeskabinett beschlossen hat. „Die Änderungsvorschläge sind absichtlich von der CDU/CSU blockiert worden“ so Deese. „Ob sich die neue Große Koalition dem Thema anders nähert, ist fraglich, da diesbezüglich bereits in der Vergangenheit die SPD vorgeführt wurde.“
Energetische Sanierungen
Ein weiterer Punkt, der geregelt werden muss, ist in den Augen des Mieterschutzbund e.V. die energetische Sanierung von Wohnungen. „Es ist rechtlich zulässig, dass Vermieter die Kosten im Falle einer Sanierung auf die Mieter umlegen können, so Claus O. Deese. „Gemäß BGB kann er die jährliche Miete um elf Prozent der für die Wohnung aufgewendeten Kosten umlegen, wenn er bauliche Maßnahmen durchgeführt hat, die den Gebrauchswert der Mietsache nachhaltig erhöhen“. Das gilt auch für Ausführungen, die die allgemeinen Wohnverhältnisse auf Dauer verbessern oder nachhaltig Einsparungen von Energie oder Wasser bewirken.
Der Mieterschutzbund e.V. begrüßt grundsätzlich die Sanierung von Wohnungen, um beispielsweise Energieverschwendung zu vermeiden. Dennoch: „Die derzeitige gesetzliche Regelung führt aber dazu, dass klimapolitische Ziele ausschließlich von den Mietern bezahlt werden, die das Pech haben, in schlecht sanierten Wohnungen zu leben. Darüber hinaus ergibt sich oftmals die Situation, dass die Mieter die dadurch erhöhten Mieten kaum oder gar nicht mehr zahlen können und im schlimmsten Fall aus der frisch modernisierten Wohnung ausziehen müssen.
Für die investierenden Vermieter ist die Sanierung mittlerweile ein lukratives Geschäft geworden, denn nirgendwo gibt es eine vergleichbar gute Verzinsung. Fazit: Der § 559 BGB ist, was Mieterhöhungen anbelangt, systemfremd und gehört abgeschafft.“ Stattdessen könnten Mieterhöhungen nach Sanierungen über die Einstufung der Wohnung in den örtlichen Mietspiegel problemlos erfolgen. Bleibt zu hoffen, dass die zukünftige Regierung dem Thema Wohnungspolitik mehr Gewicht beimisst, denn in der Vergangenheit ist das eher stiefmütterlich behandelt worden.
Quelle: Presse Mieterschutzbund e.V.