Wischi waschi Urteile die keiner braucht

14. Februar 2017

Wieder eines der sinnlosen Urteile, welches in einem deutschen Sozialgericht gefällt worden ist, wo sich der normale Menschenverstand fragt, was es da wohl zum Mittag gab.

Zum Fall gereicht Thema: TRINKGELDER im Hartz IV Bezug

Sozialgericht Karlsruhe, Urteil vom 30.03.2016 – S 4 AS 2297/15

Das Sozialgericht Karlsruhe (Urteil, Az. S 4 AS 2297/15) hat entschieden, dass Trinkgeldeinnahmen von Hartz IV-Leistungsbeziehern “grundsätzlich” nach § 11 a Abs. 5 SGB II nicht anzurechnen sind.

Das klingt zumindest bis hier eindeutig (Zitat: grundsätzlich) und abschließend und lässt normalerweise keinen Spielraum mehr offen … aber, aber – wir leben ja in Deutschland, wo immer ein ABER folgt, wenn es sich um die “Schwächsten” der Gesellschaft handelt:

Wegen Vorliegens einer unzumutbaren Härte hat daher die Anrechnung zu unterbleiben, “sofern” das Trinkgeld ca. 10 % der gewährten Hartz IV-Leistungen oder einen monatlichen Betrag von 60 € nicht übersteigt.

Und schwubbdiwupp … wird schnell ein – “SOFERN” – eingefügt und die “Grundsätzlichkeit” am Nasenring aus der Manege gezogen. Wo die Beweislast dann gesehen wird, müssen wir hier nun nicht noch erörtern – oder? Tja liebe Richter … genau solche Urteile braucht kein Mensch und schon gar keiner, der dem Gutdünken von “Möchtegernrichtern von Jobcentern” ausgeliefert ist. Entweder es besteht ein Grundsatz, oder eben nicht – alles andere sind Gummiurteile, die gezogen werden können … und nun kommt die Grundsätzlichkeit … zu Ungunsten der Betroffenen. Schon allein die Zumutung einer “Aufstockung durch Sozialleistungen” im berufstätigen Umfeld, zeugt von einer Schieflage dieses Wirtschaftssystem.

Solche steuerliche Subventionen sollten eigentlich unter Strafe gestellt werden, damit die Arbeitgeber begreifen, dass zur Umsetzung ihrer Idee nicht das Steuersäckel herzuhalten hat, sondern immer deren Risiko bleibt.

Hartz IV … und Arbeit = VERBOTEN
Arbeit … und Hartz IV = VERBOTEN
Arbeit … und Lohn, der auch zum Leben reicht = GEBOTEN

Man sollte auch in der Sozialgerichtsbarkeit mal darüber nachdenken, ob es weiterhin sinnvoll wäre, die Menschen unter Sanktionsandrohung zu “Ja-Sagern” zu erziehen, oder deren grundgesetzliche Freiheit bei der Berufswahl unterstützend beiseite zu stehen. Somit hätten auch Hartz IV Bezieher die Möglichkeit – NEIN – zu sagen, wenn deren Einkommen nicht ausreichend gedeckt durch ihr Arbeitseinkommen wird. Das Arbeitslosengeld sollte auch nicht aus dem Steuertopf kommen, sondern von allen Arbeitgebern getragen werden, denn dann überlegen sich diese eher, Maschinen oder Menschen anzuschaffen. Dabei sollte der “maschinelle Abgabebetrag 10 x höher an dessen Produktivität berechnet werden, was ein Mensch dafür benötigen würde. Über 14 Millionen Betroffene hängen bereits am besagten Topf und es werden täglich mehr … wo soll das hinführen und wann kollabiert das System und mit welchen Auswirkungen? Antwort: Ein Blick in die Geschichtsbücher zeigt den Weg.

Quelle: Anmerkung Sozialticker

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