Bei Widerruf keine Lieferkosten zahlen

27. September 2017

Verbraucherzentrale Brandenburg mahnt Shop für Möbel und Wohnaccessoires erfolgreich ab.

Einem Verbraucher, der von seinem Widerrufsrecht Gebrauch macht, dürfen die Lieferkosten eines Standardversands seiner Bestellung nicht auferlegt werden. Ein solcher Passus in einer Widerrufsbelehrung verstößt gegen die geltenden Bestimmungen und ist unwirksam.

Ein Shop für Designmöbel und Wohnaccessoires informierte auf seiner Internetseite in der Widerrufsbelehrung, dass im Falle eines Widerrufs alle erhaltenen Zahlungen mit Ausnahme der Versandkosten erstattet würden. „Dies verstößt jedoch gegen geltendes Recht“ so Michèle Scherer von der Verbraucherzentrale Brandenburg.

Die Verbraucherzentrale Brandenburg hatte den Passus deswegen abgemahnt. „Bei einem Widerruf muss der Verbraucher allenfalls Kosten für die Rücksendung tragen. Grundsätzlich auch die Hinsendekosten auf ihn abzuwälzen, ist jedoch laut BGB nicht zulässig”, so Scherer. Nach der Abmahnung der Verbraucherzentrale Brandenburg hat sich der Anbieter verpflichtet, den Passus künftig nicht mehr zu verwenden und hat seine Widerrufsbelehrung auf der Internetseite entsprechend angepasst.

Gemäß den Regelungen des Bürgerlichen Gesetzbuches muss der Unternehmer dem Verbraucher im Falle eines Widerrufs auch etwaige Zahlungen für die Lieferung der Waren zum Verbraucher zurückgewähren. Eine Ausnahme ist nur für zusätzliche Kosten möglich, wenn der Verbraucher eine andere Art der Lieferung als den vom Unternehmer angebotenen günstigsten Standardversand gewählt hat.

Quelle: Presse Verbraucherzentrale Brandenburg e.V.

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