Werft die Arbeitszeitnachweise weg

2. Februar 2017

Es ist zwar keine gute Idee und klar, man macht sich dann auch höchst strafbar, aber es kann sich auch für so manches Unternehmen lohnen, wenn man den Lohn nicht wie gewohnt aufgezeichnet löhnt, sondern gelöölt es sich lohnt, einen Verstoß gegen das Mindestlohngesetz mit den in den Hosentaschen verloren gegangenen Klimpergroschen zu löhnen, statt vielleicht Mitarbeiter dafür zu belohnen. Bis hierhin alles klar? Es soll ja auch nur ein Beispiel dafür sein, wie toll doch Justiz und Gesetzgeber – den “bösen Buben” offensichtlich das Handwerk legt. Unseren Respekt hat man bereits – oder haben wir da etwas nicht richtig verstanden ?

Um was geht es denn eigentlich?

In einem beispielhaften Verfahren – wegen des Vorwurfs des Verstoßes gegen das Mindestlohngesetz – welches nach Einspruchsrücknahme zuvor aufgehoben wurde – ist einem Beschuldigten vorgeworfen worden, in der Zeit vom Januar 2015 bis Ende August 2015 – “Arbeitszeitaufzeichnungen” für insgesamt 49 Mitarbeiter nicht entsprechend seiner gesetzlichen Verpflichtung aufbewahrt zu haben. Gegen den Beschuldigten wurde dann durch die Ordnungsbehörde ein Bußgeld in Höhe von 1.500 EUR erlassen. Darauf hatte der Beschuldigte dann Einspruch erhoben, den Einspruch aber wieder zurückgenommen und musste nun den Bußgeldbescheid in Vollstreckung bringen lassen.

So weit so gut – sollte man nun denken. Gut gedacht hat da wohl auch der RA vom “Einspruchs-Bereuenden” und gibt somit den hypothetischen Anlass, dass der Sozialticker mal über diese strengen OWIś-Verordnungen gleichfalls nachdenkt. Immerhin sind es ja 1500 Euro – datt schmerzt schon dolle! Lasst uns also mal kurz hypothetisch nachrechnen.

Beispiel:

– 49 MA x 242 Tage x 8 h AZ = 94864 gel. Arbeitsstunden x 8,50 € Mindestlohn = 806344 Euro an Lohnkosten (Brutto / Netto … egal, da hypothetisch).

Wenn man diese Arbeitskräfte nun – branchenüblich übergreifend – a bissel länger schindern lässt, dann ergibt sich schon folgende Rechnung:

– 49 MA x 242 Tage x 12 h AZ = 142296 gel. Arbeitsstunden x 8,50 € Mindestlohn = 1209516 Euro an Lohnkosten (Brutto / Netto … egal, da hypothetisch).

Und nun zieht man noch die “wahnsinnigen” 1500 Euro Klimpergroschen ab … macht es “klingklong” inne Kasse und – 1209516€ − 806344€ – 1500€ = 401672 € Gewinn (hypothetisch gesehen).

Oh…ha, wenn also – mal (kann ja passieren) – Arbeitszeitaufzeichnungen spurlos verschwinden und die nahlischen Gesetze noch wirksamer angewendet werden, dann ließe sich diese Rechnung noch etwas weiter steigern und im Sinne der Kreidevorschlucker: “Sozial ist was Arbeit schafft” – ausbauen.

Dazu rechnen wir erneut mit PI und Daumen:

– 49 MA x 242 Tage x 12 h AZ = 142296 gel. Arbeitsstunden x EEJ, Praktikum oder staatlich subventionierte Steuer-Euros obendrauf, dann wären an Lohnkosten (Brutto / Netto … egal, da hypothetisch) faktisch eine “schwarze Null” zu zeichnen (woher kennen wir nur diesen Begriff) und der Gewinn wäre auch im Sinne der Gesetzgeber. Das wir noch Arbeitslose haben und über 7 Millionen “Hartz IV Sklaven” verzeichnen, kann wohl doch so nicht stimmen. 🙂

Einzige Voraussetzung – die Arbeitszeitaufzeichnungen sollten mit weißer Farbe auf weißem A4 Blatt – hypothetisch verzeichnet werden, dann klappt es wohl auch mit der kleinen und bescheidenen Finka in jedem beliebigen Land, wo es sicherlich für 49 Palmenwedler noch reichen könnte, um die Palme wedeln zu lassen.

Es grüßt der dumme Sozialticker … der mit seiner Buchführung vom Finanzamt wohl stets belächelt werden wird. 🙂

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