Werden Knöllchen nun teurer ?

4. Februar 2017

Mehr Geld für Verkehrskontrolleurinnen, das hat das Arbeitsgericht Solingen in der Klage einer seit 1996 bei der beklagten Stadt tätigen Verkehrskontrolleurin (“Politesse“) stattgegeben. Das Arbeitsgericht stellte fest, dass die Beklagte verpflichtet ist, der Klägerin eine Vergütung nach Entgeltgruppe 5 TVöD-VKA zu zahlen. Die Tätigkeiten der Klägerin erforderten nach Auffassung des Arbeitsgerichts “gründliche Fachkenntnisse“ i.S.d. des TVöD-VKA. Der Begriff der “gründlichen Fachkenntnisse“ beschränke sich dabei – wie das Bundesarbeitsgericht in einer Entscheidung aus dem Jahr 2012 bereits festgestellt habe – nicht allein auf Rechtskenntnisse, sondern erfasse auch weitergehende Kenntnisse.

Arbeitsgericht Solingen, 2 Ca 1745/15, Termin vom 02.02.2017

Quelle: Presseservice des Justizministeriums des Landes Nordrhein-Westfalen

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