Restaurants und Hotels wehren sich erfolgreich gegen böse Kritiken
Berlin (DAV). Über eine Million Mensch besuchen jeden Tag Bewertungsportale im Internet. Die Bewertung ist für Hotels und Restaurants Segen und Fluch zugleich. Nicht immer entsprechen die Kommentare auch tatsächlich der Wahrheit. Die Deutsche Anwaltauskunft informiert über die rechtlichen Bedingungen für Bewertungen im Internet und wie man damit verfahren sollte.
Nutzer dürfen und sollen bewerten, denn es gilt die Meinungsfreiheit. „Aber wer falsche Tatsachen behauptet, geht ein hohes rechtliches Risiko ein“, erklärt Swen Walentowski von der Deutschen Anwaltauskunft.
Die Gerichte neigen immer häufiger dazu, die Urheber zur Rechenschaft zu ziehen. „Wenn die Bewertung beleidigend oder sogar ehrverletzend war, kann dies sogar als Straftat geahndet werden“, so Walentowski. Die Verwendung eines Pseudonyms nützt dabei wenig, denn die Identität des Autors muss der Portalbetreiber gegebenenfalls offenlegen.
Weitere Informationen erhalten Sie in einem Film bei der Deutschen Anwaltauskunft.
www.anwaltauskunft.de
Quelle: Deutsche Anwaltauskunft