Weitere Maßnahmen gegen Schwarzarbeit

19. Oktober 2016

Berlin: (hib/HLE) Die Bundesregierung will weitere Maßnahmen zur Bekämpfung der Schwarzarbeit auf den Weg bringen. Der von ihr eingebrachte Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung der Bekämpfung der Schwarzarbeit und illegalen Beschäftigung (18/9958) sieht neue Kompetenzen für die Schwarzarbeitsbekämpfungsbehörden der Länder vor. So müssen Ausweispapiere in Zukunft nicht nur der Zollverwaltung, sondern auch Bediensteten der zuständigen Landesbehörden vorgelegt werden. Die Landesbehörden erhalten zudem weitere Prüfungsbefugnisse. Zollbehörden dürfen in Zukunft Daten aus dem Zentralen Fahrzeugregister des Kraftfahrt-Bundesamtes abfragen.

Zu den weiteren Maßnahmen gehört der Ausschluss von Bewerbern, die bereits Vorschriften zur Verhinderung von Schwarzarbeit in Konflikt gekommen sind, von der Teilnahme an Ausschreibungen. Bisher wurden solche Bewerber schon von Bauaufträgen ausgeschlossen. Künftig erfolgt auch ein Ausschluss von Liefer- und Dienstleistungsaufträgen.

Der Bundesrat verlangt in seiner Stellungnahme weitere Maßnahmen zur Bekämpfung der Schwarzarbeit besonders im Taxigewerbe. Die Bundesregierung stimmt den Vorschlägen der Länder zu.

Quelle: Deutscher Bundestag

Anmerkung Sozialticker .. genau, schmeißt weg alle grundgesetzlichen Hoheitsbefugnisse und lasst auch mal den Tankwart an die Daten ran … evtl. auch die Kassiererin vom Supermarkt, welche die neusten Leberwerte abfragen sollte, bevor der Alk über den Tresen geht. Schnüffeln, plündern und entrechten – das ist deutsche Leitkultur geworden … einfach widerlich.

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