Na da schau mal einer an – wenn es ums liebe Geld Unternehmen geht, dann ist man schon bereit, die Spendierhosen anzuziehen und die Taschen leerend zu öffnen. Und klar, das “Stimmvolk” muss demnach auch gleich mit beruhigt werden und so schiebt man nun auch die gestrandeten Urlauber vor – wo es noch immer keine Versicherung gibt, die beim Konkurs von Flugunternehmer einzuspringen hat. Daher nicht so knausrig sein … raus mit den – woher auch immer – Millionen !!!
“Um die Flugtätigkeit von Air Berlin in dieser Situation aufrechterhalten zu können, hat die Bundesregierung entschieden einen Übergangskredit in Höhe von 150 Millionen Euro zu gewähren. Dieser Übergangskredit wird durch die KfW zur Verfügung gestellt und durch eine Bundesbürgschaft abgesichert. Der Flugbetrieb von Air Berlin kann in vollem Umfang fortgeführt werden. Eine Einstellung des Flugbetriebs wird so vermieden. Quelle: Bundesministerium für Wirtschaft und Energie.
Hey, jede andere “Pommesbude” hätten diese Herren verrecken lassen und von wegen Fachkräftemangel. 🙂 Die Linken haben dazu ein paar Worte gefunden:
„Der Crash von Air Berlin hat sich schon lange abgezeichnet, denn schon unter Chaos-Manager Hartmut Mehdorn wurden die Weichen auf Absturz gestellt. Es muss jetzt unbedingt verhindert werden, dass die Beschäftigten die Zeche für ihre Vorgesetzten bezahlen. 8.600 Beschäftigte und ihre Familien dürfen nicht im Regen stehen gelassen werden“, erklärt Herbert Behrens, Obmann der Fraktion DIE LINKE im Verkehrsausschuss des Bundestages.
Aber was ist nun tun, wenn es einen erwischt hat?
Viele Fluggäste fragen sich nun, was mit ihren bereits gebuchten und bezahlten Flugtickets passiert. Kann Air Berlin den Flugbetrieb weiter aufrechterhalten? Springen andere Fluggesellschaften ein? Oder werden Flüge ganz gestrichen? Leider sind die Verbraucherrechte bei Zahlungsunfähigkeit von Fluglinien nicht ausreichend. Die Reiserechtsexpertin Sabine Fischer-Volk von der Verbraucherzentrale Brandenburg erklärt, was Verbraucher nun wissen sollten.
Als eine der größten europäischen Netzwerk-Airlines hat Air Berlin heute beim Amtsgericht Berlin-Charlottenburg Insolvenz angemeldet. Fluggäste müssen nun um ihr per Vorkasse gezahltes Geld bangen. “Während Reiseveranstalter seit vielen Jahren gesetzlich verpflichtet sind, sich gegen Zahlungsunfähigkeit zu versichern, lässt eine Versicherungspflicht für Airlines weiter auf sich warten”, beklagt Juristin Sabine Fischer-Volk und fordert eine längst überfällige Insolvenzabsicherungspflicht für Airlines.
Bislang hängt die Frage, ob Verbraucher im Falle einer Airline-Pleite ihr Geld zurückbekommen, davon ab, ob sie eine Pauschalreise oder nur einen Flug gebucht haben. Sabine Fischer-Volk erklärt: “Reisende, die eine Pauschalreise gebucht haben, können sich im Insolvenzfall der Fluggesellschaft an ihren Veranstalter wenden und einen Ersatzflug verlangen. Wenn das nicht gelingt, können sie den Reisevertrag kündigen und den gesamten Reisepreis zurückfordern. Nach vergeblicher Aufforderung können sie auf Kosten des Veranstalters sogar selbst einen Flug buchen.“
Für Reisende, die nur einen Flug gebucht haben, ist die Sache jedoch komplizierter, so Fischer-Volk: „Sobald ein Insolvenzverfahren eröffnet ist, können Verbraucher ihre Forderungen bei einem eingesetzten Insolvenzverwalter anmelden. Möglich ist auch, dass dieser andere Fluggesellschaften mit der Durchführung der gebuchten Flüge beauftragt. Sollte das nicht geschehen, sind die Chancen auf Rückzahlung bereits gezahlter Flugpreise erfahrungsgemäß schlecht. Und wenn, wird aus der Insolvenzmasse nur ein kleiner Teil zurückgezahlt. Zum besseren Schutz der Verbraucher fordert die Verbraucherzentrale Brandenburg daher seit Längerem eine Insolvenzversicherungspflicht für Airlines, die bei Zahlungsunfähigkeit und Insolvenz von Fluglinien den Flugpreis absichert.”
Derzeit teilt das Unternehmen mit, dass es das Insolvenzverfahren in Eigenverwaltung betreibt. Bei dieser Variante des Verfahrens führt das Management des Unternehmens die Geschäfte selbst weiter. Zudem erklärte die Airline optimistisch, dass alle ihre Flüge sowie jene von NIKI weiterhin stattfinden, Flugpläne und gebuchte Tickets ihre Gültigkeit behalten und alle Flüge weiterhin buchbar sind.
Quelle: Verbraucherzentrale Brandenburg e.V.
Und zum Schluss nochmals die LINKEN:
„Die Insolvenz der zweitgrößten Fluggesellschaft in Deutschland ist auch Ausdruck eines gnadenlosen Wettbewerbs im Luftverkehrsbereich, der durch Deregulierungen seit Jahren angeheizt wird. Vor allem die durch die EU-Gesetzgebung geschaffenen Grauzonen, in denen prekäre Beschäftigungsverhältnisse und unlautere Geschäftspraktiken gedeihen, müssen jetzt endlich beseitigt werden. Eine Abkehr vom neoliberalen Luftverkehrswachstumsmodell ist überfällig. Denn dieses zerstört nicht nur die Umwelt, sondern bedroht auch die Existenz tausender Menschen, die täglich gute Arbeit leisten.“
Na dann … guten Flug – wohin auch immer … – die Jobcenter pflastern bereits schon die Landebahnen ins AUS.